Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von EDIPUB SA exklusiv vermarkteten Werbeträgern und regeln die vertragliche Beziehung zwischen Vermarktungsfirma EDIPUB SA (nachfolgend EDIPUB») und allen Werbeauftraggebern oder Auftragsvermittlern (nachfolgend «der Kunde»).

2.     Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EDIPUB

Mit dem Erteilen des Insertionsauftrages nimmt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und vorbehaltlos an, und sofern EDIPUB nicht vorab ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat, sind anderslautende Bestimmungen nicht einklagbar.

3.     Auftragserteilung

Aufträge, Widerrufe und Stornierungen müssen schriftlich eingehen. Bei telefonischer Übermittlung übernimmt EDIPUB keine Haftung für Fehler in der Interpretation. Der in der Preisliste genannte Anzeigenschluss gilt für die Übermittlung der Aufträge sowie für Stornierungen, Änderungen oder Korrekturen. Alle Insertionsaufträge werden prinzipiell auf den Namen eines einzigen Inserenten ausgestellt. Alle Insertionsaufträge oder zusätzlichen Vereinbarungen sind für EDIPUB erst nach einer schriftlichen Bestätigung ihrerseits bindend. Alle sonstigen Vereinbarungen sind nichtig.

4.     Konditionen für die Veröffentlichung

EDIPUB ist berechtigt, Anzeigen oder sonstigen Inhalt (nachfolgend «Anzeige», «Anzeigen» oder «Inserate») ohne Angabe von Gründen abzulehnen, aufzuschieben oder zu ändern. Anzeigen, die durch ihre Aufmachung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Wort «Werbung» gekennzeichnet. Für Anzeigen redaktioneller Art dürfen weder der Schriftsatz noch die grafische Gestaltung oder die Typografie der Titel der jeweiligen Veröffentlichung verwendet werden (Marke, Schrift usw.). Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.

5.     Online-Dienste

Der Kunde untersagt die Weiterverwendung von Anzeigen durch Dritte auf beliebigen Online-Diensten und ermächtigt EDIPUB sowie alle betroffenen Verleger, bei einem festgestellten Verstoss mit allen gesetzlichen Mitteln vorzugehen.

6.     Technische Voraussetzungen

EDIPUB gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Voraussetzung dafür ist die Lieferung von den Normen entsprechenden Druckvorlagen. Der Kunde ist für die fristgerechte Lieferung von Daten, Druckmaterial und Beilagen verantwortlich. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckvorlagen (PDF-Dateien) endet einen Monat nach dem letzten Erscheinungsdatum, sofern schriftlich keine anderslautende Regelung vereinbart wurde. Die Druckvorlagen werden nicht zurückgegeben. Die Kosten aus Korrekturen des Autors oder am Layout sowie an Daten, die teilweise oder vollständig verarbeitet wurden (selbst wenn diese Daten nicht verwendet werden), werden genau wie die Kosten für alle sonstigen Vorarbeiten nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet. Angelieferte Daten werden nicht vergütet.

7.     Gut zum Druck

Probeabzüge werden nur auf förmliches Ersuchen des Inserenten geliefert und sofern das Druckmaterial mindestens drei Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingeht. Für Vollvorlagen werden keine Probeabzüge geliefert. Der Kunde ist für die Korrekturen verantwortlich. Werden die Probeabzüge nicht fristgerecht zurückgesandt, gilt die Anzeige als zum Druck freigegeben.

8.     Preise

Für die Veröffentlichung von Anzeigen gelten die Preise für die Schaltung und die Rabatte der Verleger zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Serviceleistungen für Beratung, Gestaltung, Planung und Verwaltung gelten die Preise von EDIPUB zuzüglich Mehrwertsteuer.

9.     Weitere Kosten

Fallen weitere Leistungen an, die über die normalen Leistungen der Verleger oder von EDIPUB hinausgehen und die nicht in den Preisen für die Schaltung der Anzeige oder für die Serviceleistungen enthalten sind, so werden sie zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

10.     Preisänderungen

Preisänderungen, auch auf laufende Verträge, bleiben grundsätzlich vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, seinen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der neuen Preise zu kündigen; lässt er nichts Gegenteiliges verlauten, so gelten diese neuen Preise als akzeptiert.

11.     Grösse der Anzeigen

Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten (nur bei Zeitungen) werden zur Abdruckhöhe 2 mm dazugerechnet. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.

12.     Abschlussrabatt

Alle Abschlussrabatt-Vereinbarungen werden auf den Namen eines einzigen Inserenten mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Für Konzernabschluss-Vereinbarungen gelten die Regelungen der Verbände Schweizer Presse/Presse Romande und VSW. Auf gewissen Anzeigenkategorien werden keine vertraglichen Rabatte gewährt. Die Abschlussdauer beträgt 12 Monate ab erstem Erscheinungsdatum. Wird der vereinbarte Umsatz oder wird die Anzahl an Wiederholungen überschritten, besteht Anspruch auf entsprechende Nachvergütung gemäss vereinbarter Rabattskala. Wird das Vertragsvolumen nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung gemäss Skala. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3 Prozent auf dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. Es besteht die Möglichkeit, das Volumen während der Laufzeit des Vertrages zu ändern. Abschlüsse haben lediglich den Charakter einer Rabattvereinbarung: Erhöhen sich die Preise während der Abschlussdauer, so treten die neuen Preise sofort in Kraft.

13.     Beraterkommission (BK) / Jahresumsatzprämie (JUP)

Auf Insertionsaufträge, die über von EDIPUB als kommissionsberechtigte anerkannten Werbe- oder Medienagenturen eingehen, wird eine Beraterkommission (BK) bezahlt, wie in den Preislisten angegeben. Eine Jahresumsatzprämie (JUP) wird allen direkten Auftraggebern (keine Werbe-, Media- + Vermittlungsagentur) gemäss Reglement SWA/VSW/Schweizer Presse. Beraterkommission und Jahresumsatzprämie können nicht kumuliert werden und errechnen sich nach dem fakturierten Nettobetrag nach Abzug des vertraglichen Rabatts und weiterer Nachlässe; sie werden nach Endabrechnung des Abschlusses entsprechend angepasst. Werden die Zahlungsbedingungen zu einer Rechnung nicht eingehalten (Zahlungsverzug, kein Zahlungseingang usw.), so werden eventuell ausgezahlte Kommissionen und Prämien zurückgefordert.

14.     Rechnungsstellung

EDIPUB behält sich vor, für bestimmte Kategorien von Anzeigen sowie für sämtliche Aufträge unter CHF 100.– eine Vorauszahlung zu verlangen. EDIPUB erhebt einen Zuschlag von CHF 3.– auf Rechnungen, deren Gesamtwert zwischen CHF 100.– und CHF 1 000.– liegt. Auf überfällige Zahlungen werden Verzugszinsen zum marktüblichen Zinssatz erhoben. Mahnkosten werden in Rechnung gestellt. Im Falle von Betreibung, Vergleich oder Konkurs werden sämtliche Rabatte, BK bzw. JUP sowie sonstige Provisionen hinfällig.

15.     Platzierungswünsche/Verschiebungsrecht/Sistierungen

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, wobei  EDIPUB keine Gewähr dafür leisten kann, dass eine Anzeige in einer speziellen Ausgabe oder auf einer bestimmten Platzierung erscheint. Für spezielle Platzierungen wird ein Aufschlag berechnet, wenn die Platzierungsvorgabe eingehalten wurde. EDIPUB behält sich das Recht vor, Anzeigen aus technischen Gründen, wegen Platzmangels oder höherer Gewalt zu ver-schieben. Erscheint eine Anzeige aus technischen Gründen, wegen Platzmangels oder höherer Gewalt nicht, so leitet sich daraus kein Anspruch auf Entschädigung ab. Aus technischen Gründen können Stornierungen nicht mehr berücksichtigt werden, sobald der Anzeigenschluss abgelaufen sind. Stellt ein Magazin oder eine Zeitung während der Vertragslaufzeit sein/ihr Erscheinen ein, wird EDIPUB von ihren vertraglichen Pflichten entbunden und kann nicht zu einer Entschädigung herangezogen werden. Der Kunde hat die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen.

16.     Chiffreanzeigen

EDIPUB verpflichtet sich, die Identität des Chiffreinserenten geheim zu halten. Vorbehalten bleiben allerdings folgende Fälle, in denen EDIPUB in begründeten Fällen die Identität des Inserenten preisgeben kann:

  •     den Justiz- oder sonstigen Behörden
  •     Personen, die einem Chiffreinserenten ihre persönlichen Daten mitgeteilt und ihre Unterlagen nicht zurückbekommen haben und nun ihren Anspruch auf Zugriff auf den Inserenten geltend machen.

EDIPUB braucht Chiffreinserenten keine Werbesendungen, anonymen Angebote oder Angebote von Mittelsmännern weiterzuleiten und ist in diesem Zusammenhang zur Öffnung und Kontrolle dieser Angebote berechtigt. Für jeden Chiffreauftrag wird eine Gebühr erhoben. Alle Zusatzkosten werden berechnet. Die Verantwortung für die Rücksendung von Unterlagen liegt beim Chiffreinserenten.

17.     Erotikanzeigen

Alle Kunden, die Erotikanzeigen schalten wollen, verpflichten sich ausdrücklich zur Einhaltung der einschlägigen gesetz- lichen Vorschriften, so insbesondere von Artikel 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zur Pornografie. Diese Inserenten verpflichten sich ausdrücklich dazu, dass ihre Anzeigen grundsätzlich keine Darstellungen harter Pornografie bzw. keine Bestandteile enthalten, die eine Darstellung harter Pornografie implizieren, wie sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren, Ausscheidungen oder Leichen, bzw. dass sie nicht auf gewalttätige Handlungen verweisen. Was weiche Pornografie angeht, so haben alle Inserenten die erforderlichen materiellen Vorkehrungen (wie z.B. Zugangscodes und Angabe von Kreditkartennummern) zu treffen, um sicherzustellen, dass diejenigen Personen, die Zugriff auf die Inhalte haben, auf die die Anzeige verweist, mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

18.     Haftung von EDIPUB

Allfällige Reklamationen sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung und des Belegs vorzubringen. Bei Fehlern in der erschienenen Anzeige, durch die ihr Sinn oder ihre Wirkung eindeutig verfälscht wird, kann der Kunde einen Preisnachlass verlangen, höchstens aber den Betrag der strittigen Anzeige selbst. Alle sonstigen Ansprüche sind ausgeschlossen. Druckfehler, die sich weder auf den Sinn noch auf die gewünschte Wirkung der Anzeige auswirken oder die nicht vor Druckfreigabe korrigiert wurden, berechtigen nicht zu einer Preisminderung. Geringfügige Abweichungen der Farbnuancen sowie bei den Rohmaterialien (Papier, Farben usw.), die innerhalb einer zulässigen Toleranz bleiben, sind kein Grund für einen Preisnachlass und auch nicht für eine Ersatzanzeige. Eine darüber hinausgehende Haftung wird in aller Form abgelehnt.

19.     Haftung des Kunden

Der Kunde haftet der EDIPUB, allen betroffenen Verlegern, den Behörden und den Lesern gegenüber vollumfänglich für den Inhalt seiner Anzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall eines Rechtsstreits mit einem Dritten EDIPUB und alle betroffenen Verleger sowie ihre Organe und Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung Dritten gegenüber zu entbinden und sie von Forderungen dieser Dritten freizuhalten. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit den Anforderungen Dritter oder sonstigen Verfahren zu übernehmen. Nach Artikel 28g ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches kann durch eine Werbeanzeige das Recht auf Gegendarstellung entstehen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden; massgeblich ist der jeweils gültige Anzeigentarif.

20.     Verwertung von Anzeigeninhalten

Der Kunde ist damit einverstanden, dass EDIPUB die Anzeigen in ihren elektronischen Datenbanken computergestützt bearbeitet und sie zu diesem Zweck aufbereiten kann. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit widerrufen. Dem Kunden ist ausserdem bekannt, dass die Inhalte aller Anzeigen, so insbesondere persönliche Daten, auch in Ländern eingesehen werden können, deren Gesetzgebung nicht auf demselben Stand ist wie in der Schweiz, und dass daher Vertraulichkeit, Vollständigkeit, Echtheit und Verfügbarkeit des Inhalts nicht immer gewährleistet sind. Verwenden Dritte den Inhalt von Anzeigen auf nicht genehmigte Art und Weise als eigene Leistungen und verwerten sie diesen, so überträgt der Kunde EDIPUB das Recht, alle sachdienlichen Massnahmen gegen die Urheber dieser Verstösse zu ergreifen.

21.     Geistiges Eigentum an den Anzeigen

Der Kunde erkennt an, dass das geistige Eigentum und insbesondere das Urheberrecht an allen Anzeigen, die von EDIPUB kreiert wurden und die einen individuellen Charakter haben, bei EDIPUB liegen. Der Kunde kann die Anzeige auf unbestimmte Dauer zu den Zwecken verwenden, die nicht über den ursprünglichen Verwendungszweck hinausgehen, sofern er seinen Pflichten gegenüber EDIPUB nachkommt.

22.     Erfüllungsort und Gerichtsstand/anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lausanne. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.